Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2011 - L 9 AS 193/11 NZB |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21.09.2011 - L 9 AS 193/11 NZB (https://dejure.org/2011,122999)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21. September 2011 - L 9 AS 193/11 NZB (https://dejure.org/2011,122999)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,122999) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Verfahrensgang
- SG Braunschweig, 10.01.2011 - S 26 AS 2719/09
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2011 - L 9 AS 193/11 NZB
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 15/09 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2011 - L 9 AS 193/11
Zudem weiche das SG auch von der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 15/09 R - ab. - BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70
Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2011 - L 9 AS 193/11
Willkürlich ist die Entscheidung eines Gerichts nur dann, wenn sie sich unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls so weit von dem sie beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 1970 - 2 BvR 48/70 -, Juris Rn. 18). - LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2009 - L 9 AS 579/08
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2011 - L 9 AS 193/11
Dies stellt jedoch bereits deswegen keinen Verfahrensmangel dar, weil ein solcher Anspruch auf Akteneinsicht, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat und wie dem Prozessbevollmächtigten des Beschwerdeführers bekannt sein dürfte (vgl. z.B. Beschluss des Senats vom 14. März 2011 - L 9 AS 1415/10 NZB - und Urteil des Senats vom 17. November 2009 - L 9 AS 579/08 -), nicht besteht. - LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2011 - L 9 AS 1415/10
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2011 - L 9 AS 193/11
Dies stellt jedoch bereits deswegen keinen Verfahrensmangel dar, weil ein solcher Anspruch auf Akteneinsicht, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat und wie dem Prozessbevollmächtigten des Beschwerdeführers bekannt sein dürfte (vgl. z.B. Beschluss des Senats vom 14. März 2011 - L 9 AS 1415/10 NZB - und Urteil des Senats vom 17. November 2009 - L 9 AS 579/08 -), nicht besteht.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.01.2012 - L 9 AS 1031/11 Soweit der Senat entschieden hat, dass die prozessuale Akteneinsicht gemäß § 120 Abs. 1 SGG lediglich dazu dient, den Beteiligten Gelegenheit zur Kenntnisnahme und Äußerung zu solchen Tatsachen zu verschaffen, die das Gericht seiner Entscheidung über das konkrete prozessuale Begehren zugrunde zu legen beabsichtigt (vgl. Senatsbeschluss vom 21. September 2011 - L 9 AS 193/11; Beschluss vom 27. Oktober 2009 - L 9 AS 1254/09 B RG), steht dies dem - entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers - nicht entgegen.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2012 - L 9 AS 1035/11 Soweit der Senat entschieden hat, dass die prozessuale Akteneinsicht gemäß § 120 Abs. 1 SGG lediglich dazu dient, den Beteiligten Gelegenheit zur Kenntnisnahme und Äußerung zu solchen Tatsachen zu verschaffen, die das Gericht seiner Entscheidung über das konkrete prozessuale Begehren zugrunde zu legen beabsichtigt (vgl. Senatsbeschluss vom 21. September 2011 - L 9 AS 193/11; Beschluss vom 27. Oktober 2009 - L 9 AS 1254/09 B RG), steht dies dem - entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers - nicht entgegen.